genannten Vollzugshandlungen fällig und ist mit einem bestätigten und auf eine Schweizer Bank lautenden Bankcheck an den Käufer zu leisten. 2. In Abweichung zu Abschnitt IV./Ziff. 1 ist der Käufer jedoch bereit, der Käuferin die Bezahlung des Kaufpreises in 2 (zwei) Raten zu ermöglichen, und zwar wie folgt: - bei Vollzug: CHF 5'000'000.00 (Schweizer Franken fünfmillionen) - am 31. Dezember 2008: CHF 4'800'000.00 (Schweizer Franken viermillionenachthunderttausend) 3.