2. 2.1. Der Rekurrent deklarierte mit seiner Steuererklärung für das Jahr 2008 gestützt auf den Lohnausweis der X. AG vom 22. Januar 2009 ein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 298'546.00 (brutto CHF 355'084.00). 2.2. Im Rekursverfahren macht er gleich wie im Einspracheverfahren geltend, den gemäss Lohnausweis vom 22. Januar 2009 ausgewiesenen und in der Steuererklärung deklarierten Lohn nicht in diesem Umfang erzielt zu haben. Sein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit müsse von CHF 298'546.00 um CHF 118'399.00 (Lohnminderung) auf CHF 180'147.00 reduziert werden. 2013 Abteilung