Das Gemeindesteueramt R. führt weiter aus, es sei müssig, über die Höhe der Lebenshaltungskosten eine Aussage zu machen, wenn deren Finanzierung unklar sei. Jedoch sprächen die Auslagen für ein Generalabonnement der SBB und Kommunikationskosten von rund CHF 2'000.00 pro Jahr gegen einen bescheidenen Aufwand. 3. 3.1. 3.1.1. Nach § 190 Abs. 1 StG prüft die Steuerbehörde die Steuererklärung und nimmt die erforderlichen Untersuchungen vor. Hat die steu- 418 Spezialverwaltungsgericht 2013