5. 5.1. Der Rekurrent hat gegen den Strafbefehl des KStA vom 27. September 2012 mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 Einsprache erhoben. Mit Schreiben des KStA vom 18. Oktober 2012 wurde dem Rekurrenten der Eingang seiner Einsprache bestätigt. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2012 wurde dem Rekurrenten die Vernehmlassung des Gemeindesteueramtes K. vom 23. Oktober 2012 zur Stellungnahme innert 30 Tagen zugestellt. Weiter wurde in diesem Schreiben, welches dem Rekurrenten am 24. Oktober 2012 zugestellt wurde, ausgeführt: "Falls wir innerhalb dieser Frist keine Eingabe erhalten, nehmen wir an, dass Sie auf eine Antwort verzichten.