4.4. Das Verwaltungsgericht hat zur Verfahrensordnung in Steuerstrafverfahren ausgeführt, dass die Verfahrensregelung in enger Anlehnung an diejenige der Strafprozessordnung vom 11. November 1958 (aStPO) erfolge, insbesondere an das dort in den §§ 194 ff. vorgesehene Strafbefehlsverfahren (VGE vom 19. Dezember 2006 in Sachen S.S. [WBE.2006.394]). Mit dem Wechsel zur Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) entfällt zum Einen die Anwendung der Regeln der aStPO.