RGE vom 15. November 2006 in Sachen G.D.). Der in AGVE 1985 S. 471 f. (RKE vom 22. November 1985 in Sachen K.) publizierte Entscheid der Steuerrekurskommission befasst sich mit einem "Teilrückzug" während einer Einspracheverhandlung (zur Differenzierung zwischen Teilrückzug und Teileinigung im Einspracheverfahren: Bundesgerichtsurteil vom 22. Juni 2010 [2C_769/2009 = StR 2010 S. 789]). Verlangt wurde eine schriftliche Rückzugserklärung.