3. 3.1. Das KStA hat mit dem angefochtenen Entscheid festgestellt, dass der mit Einsprache angefochtene Strafbefehl "mit der Busse von Fr. 140.00 (…) zufolge Rückzug der Einsprache in Rechtskraft erwachsen" ist. Der Rekurrent macht geltend, er habe die Busse nur be- 412 Spezialverwaltungsgericht 2013