80 Ordnungsbusse; Rückzug (§ 248 Abs. 1 StG) Wird die Ordnungsbusse nach der Einspracheerhebung vorbehaltlos bezahlt, liegt ein Einspracherückzug vor. Die Ordnungsbusse wird mit dem Rückzug rechtskräftig. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 21. Februar 2013 in Sachen R.M. (3-RV.2012.207). Aus den Erwägungen