Daraufhin haben wir Sie telefonisch gebeten, mit der Veranlagung 2010 zuzuwarten, bis wir die diversen Schenkungen / Zahlungen des Herrn K., ehemaliger Inhaber der K. AG, an seine Arbeitnehmer, geklärt haben. Es stellt sich heraus, dass der Geldfluss als Zusatzzahlung des Arbeitsgebers betrachtet werden kann. Daher bitten wir Sie, den sogenannten Schenkungsbetrag als Lohnzahlung zu betrachten und in die Veranlagung 2010 einfliessen zu lassen.