72 Untersuchungsgrundsatz; Nachsteuer; neue Tatsache (§ 206 Abs. 1 StG) Verfügen die Steuerbehörden in der Steuererklärung über Anhaltspunkte für eine mögliche andere steuerliche Qualifikation (Einkommens- statt Schenkungssteuer), so haben sie dies abzuklären. Wird die erforderliche Abklärung unterlassen, liegt keine neue Tatsache vor. 362 Spezialverwaltungsgericht 2014 Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 24. April 2014 in Sachen J.W. (3-RV.2012.201). Aus den Erwägungen