conto-Dividende kann demnach kein steuerbares Einkommen darstellen. Eine vor dem Generalversammlungsbeschluss erfolgte Auszahlung der Dividende hat somit keinen Einfluss auf die nach Steuerrecht vorzunehmende zeitliche Zurechnung. Auch dann gilt die Dividende erst im Zeitpunkt des Beschlusses als realisiert.