Jedoch kann der Ansatz von 3 ‰ des Wertes eines Depots nicht zu einer Erhöhung des Abzuges führen, wenn die tatsächlichen Kosten der Vermögensverwaltung tiefer waren (RGE vom 31. Mai 2006 in Sachen W. + K.V.). (…) 6.3.3. Die Rekurrenten machen schliesslich Anwaltskosten von CHF 842.30 geltend. Es handle sich dabei um die Sicherung der Anteile an der Z. Die Rechnungen des Anwaltsbüros A. vom 7. Mai 2007 und vom 15. Juni 2007 über CHF 487.65 und CHF 354.65 betreffen den Zeitraum vom 18. Dezember 2006 bis 15. Juni 2007. Es handelt sich um anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit dem "Zusammenbruch" der Z., aufgrund dessen der Rekurrent erhebliche Verluste zu