Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 21. Februar 2013 in Sachen R.M. (3-RV.2012.207). Aus den Erwägungen 3. 3.1. Das KStA hat mit dem angefochtenen Entscheid festgestellt, dass der mit Einsprache angefochtene Strafbefehl "mit der Busse von Fr. 140.00 (…) zufolge Rückzug der Einsprache in Rechtskraft erwachsen" ist. Der Rekurrent macht geltend, er habe die Busse nur be-