2013 Abteilung Steuern 409 I. Abteilung Steuern 79 Weiterbildungskosten (§ 35 Abs. 1 lit. e StG) Mangels eines "ausgeübten Berufs" liegt keine Weiterbildung vor, wenn zwischen Erstausbildung und (Vollzeit-)Fachhochschulstudium kein Berufseinstieg vollzogen wurde. Im Verhältnis zu Einkommen aus Vermögenserträgen handelt es sich nicht um Gewinnungskosten. Das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist deshalb nicht verletzt.