hingegen nicht die berufstypischen Tätigkeiten einer Pflegefachfrau dar. Die Ausübung des Berufs als Pflegefachfrau mit Einschränkungen bei der körperlichen Tätigkeit und der Belastbarkeit führt damit offensichtlich längerfristig zu einer erheblich verminderten Einsatzfähigkeit, was sich auch auf die Laufbahn der Rekurrentin im Pflegebereich auswirken muss. Im Übrigen käme auch ein Rückzug auf die genannten pflegefernen Bereiche einem Berufswechsel gleich. Der Therapeuten-Lehr- 2011 Kantonale Steuern 285