Gerade die berufsspezifischen Bereiche des Pflegeberufs waren demnach für die Rekurrentin aufgrund ihres Schmerzleidens und der beeinträchtigten Belastbarkeit nur sehr beschränkt ausübbar. Im Berufsalltag müssen Patienten, aber auch beispielsweise Betten und medizinische Geräte angehoben werden. Eine "ruhigere" Arbeitsumgebung ist im Bereich Spitalpflege schwer vorstellbar. Die "Verweistätigkeiten" Patientenadministration, Schulungen etc. stellen hingegen nicht die berufstypischen Tätigkeiten einer Pflegefachfrau dar.