Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 28. April 2011 in Sachen U. + C.F. (3-RV.2011.6). Aus den Erwägungen 2. 2.1. Die Rekurrentin arbeitete gemäss Steuererklärung im Jahr 2007 als Pflegefachfrau beim X-Spital sowie beim Rekurrenten in der Gemeinschaftspraxis Y. In der Steuererklärung 2007 machten die Rekurrenten Weiterbildungskosten für den Lehrgang der Rekurrentin in 284 Steuerrekursgericht 2011