20a Abs. 1 DBG betreffend indirekte Teilliquidation und Transponierung). Es ist jedenfalls widersprüchlich, wenn die Vorinstanz festhält, dass die im Jahr 2008 gültigen Bestimmungen den Aufbau der Vorsorge mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters als abgeschlossen erklärt hätten, im Gegenzug jedoch die ordentlichen Beiträge an die 2. Säule anerkannt hat. Schätzungskommission nach Baugesetz 2012 Erschliessungsabgaben 273 I. Erschliessungsabgaben