Am 17. Dezember 2008 kaufte sich der Rekurrent zusätzlich mit CHF 200'000.00 in die 2. Säule ein. (…) 4. 4.1. Gemäss § 40 lit. d StG werden die gemäss Gesetz, Statuten oder Reglement geleisteten Einlagen, Prämien und Beiträge zum Erwerb von Ansprüchen aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von den Einkünften abgezogen.