234 Steuerrekursgericht 2012 37 Gewinnungskosten des selbständig Erwerbenden; Ersatzbeschaffung (§ 37 StG) Die Ersatzbeschaffungsfrist dauert drei Jahre und kann allenfalls aus Gründen, die die steuerpflichtige Person nicht zu verantworten hat, verlängert werden. Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 26. April 2012 in Sachen L.K. (3-RV.2011.208) Aus den Erwägungen