Zudem wurde das definitive Flächenmass von 8.42 Aren ermittelt und die Verkehrswertentschädigung von CHF 294'000.00 (für ca. 8.40 Aren) auf CHF 294'700.00 (für 8.42 Aren) erhöht. Ob diese Erhöhung der Verkehrswertentschädigung in der endgültigen Abrechnung vom 17. November 2008 zu Recht erfolgt ist oder ob es sich bei der Erhöhung, wie der Vertreter des Rekurrenten behauptet, um einen Fehler handelt, kann im vorliegenden Verfahren offen blei-