10.2. Die endgültige Abrechnung vom 17. November 2008 enthält gewisse Abweichungen im Vergleich zur Verfügung des Präsidenten der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 26. August 2003. So beinhaltet sie zusätzliche Zinszahlungen und eine nachträglich ausgerichtete Entschädigung von CHF 500.00 für eine weitere vorübergehende Landbeanspruchung durch den Kanton Aargau. Zudem wurde das definitive Flächenmass von 8.42 Aren ermittelt und die Verkehrswertentschädigung von CHF 294'000.00 (für ca. 8.40 Aren) auf CHF 294'700.00 (für 8.42 Aren) erhöht.