spruchung von ca. 170 m2 pauschal Fr. 500.- Zueignung von ca. 48 m2 ab Parzelle Q Fr. -.- Per Saldo aller Ansprüche Fr. 332'920.- gerundet Fr. 333'000.-" Die Enteignungsentschädigung von CHF 333'000.00 besteht also aus einer Entschädigung für den Verkehrswert der abgetretenen Grundstücksfläche von ca. 8.40 Aren von CHF 294'000.00, einer Minderwertentschädigung von CHF 38'420.00 sowie einer Entschädigung für eine vorübergehende Landbeanspruchung (Inkonvenienzentschädigung) von CHF 500.00. Über sämtliche Enteignungsentschädigungen (§ 143 Abs. 1 lit.