Mit Verfügung vom 26. August 2003 stellte der Präsident der Schätzungskommission nach Baugesetz das Zustandekommen folgender gerichtlichen Einigung fest: "2.1. Der Kanton Aargau bezahlt den Gebrüdern S. pauschal unter allen Titeln (Verkehrswert der Abtretungsfläche von ca. 840 m2, Minderwert der Liegenschaft Parzelle Z und vorübergehende Beanspruchung von ca. 170 m2) Fr. 333'000.-. 2.2. Die Zueignung von ca. 48 m2 ab Parzelle Q erfolgt entschädigungslos. 2.3.Von den Gebrüdern S. sind im Zusammenhang mit dem vorliegenden Strassenausbau keine Erschliessungsabgaben zu bezahlen.