2151). 7.5.2. Gestützt auf die im Rahmen der amtlichen Vermessung gefertigte Mutationstabelle des Kreisgeometers erstellt der Enteigner die endgültige Abrechnung und veranlasst die Grundbuchanmeldung, wobei dem Grundbucheintrag jedoch nur eine deklaratorische Wirkung zukommt (vgl. auch Pfäffli, Grundbuchrecht und Enteignungsrecht, ZBl 108/2007, S. 14). 7.5.3.