2 Er ist befugt, den Eintrag des Rechtserwerbs im Grundbuch zu veranlassen." 7.4. 7.4.1. Diese zeitliche Anknüpfung des Rechtserwerbs durch den Enteigner korrespondiert mit der gesetzlichen Regelung, wonach die Wertverhältnisse im Zeitpunkt des Entscheides der Schätzungskommission nach Baugesetz für die Bemessung der Enteignungsentschädigung massgeblich sind (§ 154 Abs. 2 Satz 2 BauG). 7.4.2. Auch die Zinsenregelung (§ 146 Abs. 1 Satz 2 BauG, beachte auch die vorzeitige Besitzeinweisung) belegt, dass der kantonale 2012 Kantonale Steuern 257