Diese Ausführungen können ohne Weiteres auch auf das vorliegende Verfahren übertragen werden. 5.7. Auf dem Tauschvertrag vom 21. Dezember 2005 hat der Leiter der Abteilung Landwirtschaft folgende "Feststellung" angebracht: "Genehmigt gemäss Art. 59 lit. b + 62 lit.