Sowohl die Landumlegungen in der Bauzone (Baulandumlegungen) als auch die Landumlegungen in der Landwirtschaftszone (Güterzusammenlegungen) dienen einer geordneten und funktionsgerechten Nutzung des Landes (Bänziger, Bodenverbesserungen, rechtliche Probleme der landwirtschaftlichen Güterzusammenlegungen und der Gesamtumlegungen, Basler Studien zur Rechtswissenschaft, Heft 113, Basel 1978, S. 4). Die Baulandumlegung und die Güterzusammenlegung unterscheiden sich jedoch im Hinblick auf die Voraussetzungen und das Verfahren. Während für die Baulandumlegung das Raumplanungs- und Baurecht einschlägig ist (vgl. RGE vom 24. März 2011 in Sachen Erbengemeinschaft H. [3-RV.2009.61], E. 4.1;