§ 97 Abs. 1 lit. d StG sieht fünf Arten von Landumlegungen vor, welche zu einem Aufschub der Grundstückgewinnsteuer führen, wobei der Tausch von Land die Grundlage der nachfolgend aufgeführten Landumlegungen bildet: - Güterzusammenlegung, - Quartierplanung, - Grenzbereinigung, 2012 Kantonale Steuern 249