Fachmatur = 4. Jahr der Sekundarstufe II), d.h. um eine Fortsetzung der Erstausbildung. Der Umstand, dass diese systematisch zusammenhängende Ausbildung vom Juni 2009 bis August 2011 durch Militärdienste und unfallbedingte Therapien vorübergehend unterbrochen wurde, ist aufgrund der dargelegten Literatur und Rechtsprechung nicht von Belang. Das Kriterium "in Ausbildung" ist trotzdem erfüllt.