Aus dem Konnex geht hervor, dass sich die damalige Arbeitgeberin bei der Rekurrentin sowohl für ihre sehr gute Arbeitsleistung wie auch für ihr Einverständnis zu einer vorzeitigen Pensionierung bzw. einem Hinauszögern der bevorstehenden Operationen bis nach der Pensionierung mit einer einmaligen Zahlung erkenntlich zeigen wollte. Die Zahlung von CHF 30'000.00 entspricht ohnehin eher einem Äquivalent für eine geschuldete Lohnfortzahlung als Folge der krankheitsbedingten Abwesenheit. Es erhellt, dass der vorliegend in Frage stehenden Zahlung von CHF 30'000.00 kein Vorsorgecharakter zugesprochen werden kann.