"Die Abgangsentschädigung resp. Kapitalabfindung des Arbeitgebers" vom 3. Oktober 2002, Ziff. 3.5). 11.3. Der Abfindungsvereinbarung ist klar und eindeutig zu entnehmen, dass der Rekurrentin CHF 30'000.00 ausgerichtet worden sind, "(a)ls Dankeschön für die überdurchschnittliche Arbeitsleistung und der Loyalität gegenüber der Firma J. AG". Aus dem Konnex geht hervor, dass sich die damalige Arbeitgeberin bei der Rekurrentin sowohl für ihre sehr gute Arbeitsleistung wie auch für ihr Einverständnis zu einer vorzeitigen Pensionierung bzw. einem Hinauszögern der bevorstehenden Operationen bis nach der Pensionierung mit einer einmaligen Zahlung erkenntlich zeigen wollte.