Das KStA hat sich in der im Einspracheverfahren zu Handen der Steuerkommission abgegebenen Stellungnahme zwar dafür ausgesprochen, den Einsprechern die in § 54 Abs. 3 StG vorgesehene Entlastung bei der Vermögenssteuer wegen der gesetzlich vorgesehenen Einschränkung auf inländische Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nicht zu gewähren. Hingegen hat es die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Dividendenentlastung bei der Einkommenssteuer wegen des im Vergleich mit der beurteilten Berner Steuernorm im Wesentlichen identischen Wortlautes von § 45a StG vorbehaltlos übernommen, obwohl das Bundesgericht gerade die Einschränkung der Dividendenent-