(…) 5.4. Das Steuerrekursgericht hat das KStA (als Behörde, welche gemäss § 161 Abs. 2 StG für richtige und gleichmässige Steuerveranlagungen sorgt) aufgefordert, sich - insbesondere unter dem Aspekt der Gleichbehandlung im Unrecht - zu folgender Frage zu äussern: 2011 Kantonale Steuern 297