Fehlen von genügenden sachlichen Gründen für die Privilegierung bemängelte. Das Steuerrekursgericht ist - auch wenn die Gründe für eine Privilegierung wirtschaftlich nachvollziehbar sind - an diese Rechtsprechung gebunden. § 54 Abs. 3 StG kann auch nicht als rein tarifliche - und damit in der Tarifautonomie der Kantone liegende - Massnahme verstanden werden, da mit der Halbierung des Vermögenssteuerwertes die Bemessungsgrundlage (Steuerobjekt) betroffen ist. Auch tarifliche Massnahmen sind verfassungskonform auszugestal-