Eine generelle wirtschaftliche Doppelbelastung zwischen Kapital- und Vermögenssteuer wurde verneint. Das Bundesgericht hat aber die Verfassungswidrigkeit der Entlastung bei der Vermögenssteuer gerügt, indem es - ungeachtet der Ausführungen zur wirtschaftlichen Doppelbelastung - das 2011 Kantonale Steuern 295