fend den Kanton Schaffhausen; Urteil vom 25. September 2009 [2C_62/2008] betreffend den Kanton Basel-Land; Urteil vom 25. September 2009 [2C_30/2008] betreffend den Kanton Zürich) zur Teilsatzbesteuerung geäussert. Grundsätzlich ist auf die in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Leitentscheide des Bundesgerichtes abzustellen. Publiziert wurde in BGE 136 I 49 der Entscheid betreffend das Berner Steuergesetz, welcher sich als einziger zur Verfassungsmässigkeit von Entlastungen bei der Vermögenssteuer äussert. Darauf ist vorab einzugehen. Die weiteren genannten Urteile befassen sich ausschliesslich mit der Dividendenentlastung und sind insoweit weniger aussagekräftig.