Bei einer Gesamtbetrachtung erscheinen die vom KStA gewährten Gewinnungskosten von CHF 64'800.00 als angemessen. Dies entspricht mehr als der Hälfte der in Betracht zu ziehenden Anwaltskosten (Erw. 4.2.4). Die vom KStA vorgenommene Aufteilung beruht auf einem sachlich vertretbaren Schlüssel. Dies gilt insbesondere, als die Rekurrenten keine sachgerechtere Verteilung aufzeigen und nicht ausweisen, inwieweit die Anwaltskosten tatsächlich in ihrer ganzen Höhe zur Erstreitung der steuerbaren Einkünfte notwendig waren. 4.3. Als Gewinnungskosten werden gesamthaft CHF 64'800.00 gewährt. Der Rekurs ist in diesem Punkt abzuweisen.