6'000.00 Allgemeine Rechtsberatung der Familie CHF 10'000.00 Total CHF 36'638.00 Zu beurteilen sind demnach Anwaltskosten von CHF 125'312.00 (CHF 161'950.00 ./. CHF 36'638.00), welche in direktem Zusammenhang mit der Gesamtentschädigung von CHF 229'000.00 (Erw. 3.1) stehen. 4.2.5. Zu beachten ist, dass derjenige Teil der anwaltlichen Aufwendungen, der die (steuerfreie) Genugtuung betrifft, keine Gewinnungskosten darstellen kann, da diese Kosten nicht zur Erzielung steuerbarer Einkünfte dienten.