Die Kosten für "(a)llgemeine Rechtsberatung der Familie" von CHF 10'000.00 stellen keine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstreitung der steuerbaren Einkünfte dar. Sie können nicht als Gewinnungskosten berücksichtigt werden, dies wird zumindest teilweise auch vom damaligen Vertreter anerkannt. 4.2.4.2. Es ergibt sich, dass folgenden Anwaltskosten von vornherein kein Gewinnungskostencharakter zukommt: Begnadigungsgesuch CHF 3'607.00 Allgemeine anwaltliche Beratung CHF 13'031.00 Kontakt/Instruktion Rundschau SF CHF 4'000.00 Verfahren EGMR CHF 6'000.00