Die Rekurrenten anerkennen grundsätzlich, dass diese Zahlungen der Steuerpflicht unterliegen. 3.3. 3.3.1. Strittig ist die Höhe der als Gewinnungskosten anrechenbaren Anwaltskosten. Die Rekurrenten bringen folgende Auslagen der Vertretung vor: Probeweiser Aufschub Landesverweisung CHF 6'747.00 Wiederaufnahmeverfahren I CHF 39'630.00 Begnadigungsgesuch CHF 3'607.00 Wiederaufnahmeverfahren II CHF 5'269.00 Privatdetektiv CHF 14'214.00 Gutachten/Übersetzungen CHF 5'723.00