Anwaltskosten CHF 9'000.00 Genugtuung CHF 95'000.00 3.2.2. Die Vorinstanz vertritt die Auffassung, dass folgende Zahlungen von insgesamt CHF 124'600.00 zum steuerbaren Einkommen des Bemessungsjahres 1998 gehören: Verdienstausfall CHF 102'500.00 Rentenschaden CHF 20'100.00 Zins Rentenschaden CHF 2'000.00 Die Rekurrenten anerkennen grundsätzlich, dass diese Zahlungen der Steuerpflicht unterliegen.