5.5.2.3. Die Kumulation der effektiven behinderungsbedingten Kosten bzw. der Pauschale für Bezüger von Hilflosenentschädigungen und des Invalidenabzuges von CHF 3'000.00 sowie die Kumulation der 302 Steuerrekursgericht 2010 effektiven behinderungsbedingten Kosten und der Pauschale für Bezüger von Hilflosenentschädigungen sind nicht möglich.