StG grundsätzlich nicht auf die Fremdfinanzierung von Leibrenten übertragen werden. In diesem Sinne wird in der Praxisfestlegung der Steuerverwaltung Graubünden ("Vorsorge [Säulen 1, 2, 3a und 3b]", Stand 1. Januar 2009) explizit darauf hingewiesen, dass sich "die Frage der Steuerumgehung" nur dort stellt, "wo von einer Kapitalversicherung ausgegangen wird, die steuerfrei ausbezahlt werden kann". Nur in diesen Fällen führe der Abschluss einer Kapitalversicherung zu einer Steuerersparnis. 3.3.4. Da der Rekurrent unbestrittenermassen eine Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann sich somit die Frage einer Steuerumgehung vorliegend nicht stellen.