In der Antwort vom 21. August 1996 auf die Motion "Immobi- lien-Leasing. Steuerliche Behandlung" von Nationalrat Jean-Philippe Maitre vom 13. Juni 1996 (Motion 96.3272) hat der Bundesrat unter anderem Folgendes ausgeführt: "Während ein Vorbezug dieser Gelder bis und mit 1994 grundsätzlich nur einmal zulässig war, ist es seit 1995 möglich, die im Rahmen der Säule 3a angesparten Mittel alle fünf Jahre für den Erwerb oder die Amortisation von Wohneigentum einzusetzen."