Auslegung von Art. 3 Abs. 4 BVV 3 und dagegen, dass ein Bezug in kürzeren Intervallen als der gesetzlichen Fünfjahresfrist möglich ist, auch wenn eine Person über zwei oder mehrere Säule 3a-Konten verfügt. Wie das Kantonale Steueramt in der Vernehmlassung festhält, hätte der Verordnungsgeber in diesem Fall auf die Festlegung der Fünfjahresfrist verzichten können. 4.4. In der Antwort vom 21. August 1996 auf die Motion "Immobi- lien-Leasing.