5 BVV 3 wurden die Wohneigentumsförderungsmassnahmen mit Mitteln der Säule 3a mit den entsprechenden Massnahmen mit Mitteln der zweiten Säule koordiniert (Maute/Steiner/Rufener, Steuern und Versicherungen, Überblick über die steuerliche Behandlung von Versicherungen, 2. Auflage, Muri/Bern 1999 S. 210). Dieser Umstand, dass ursprünglich - auch bei mehreren Säule 3a-Konten - nur ein einziger Bezug von Mitteln der Säule 3a zu Wohneigentumszwecken möglich war, spricht für eine restriktive 306 Steuerrekursgericht 2010