4. 4.1. 4.1.1. Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf dem sogenannten 3-Säulenkonzept. Die erste Säule besteht aus der staatlichen Vorsorge (AHV/IV/EL) und hat zum Ziel, den Existenzbedarf von Rentnern, Invaliden und Hinterlassenen zu decken. Die zweite Säule beruht auf der beruflichen Vorsorge und unterteilt sich in den obligatorischen und den überobligatorischen Teil. Die erste Säule zusammen mit dem obligatorischen Teil der zweiten Säule BVG bildet die obligatorische Vorsorge. Leistungen aus der ersten und zweiten Säule sollen bei niedrigen und mittleren Einkommen den gewohnten Lebensstandard im Alter sicherstellen.