5.4. Die Darlehenserhöhungen im Jahr 2002 über insgesamt CHF 43'328.90 erfolgten nicht durch Auszahlung eines Betrages an die Darlehensnehmerin, sondern durch direkte Bezahlung der gestellten Rechnungen. Offensichtlich dienten die gewährten Darlehensbeträge somit nicht neuen (eigenen) Investitionen der Darlehensnehmerin. Dies deutet klar darauf hin, dass sich die Z. AG damals in einer schlechten finanziellen Situation befunden haben muss. Die 2011 Kantonale Steuern 289