Gemäss dem eingereichten Darlehensvertrag vom 6. September 2001 war dieses Darlehen ebenfalls verzinslich. Ein Zinsertrag - wenn auch nur für 94 Tage - wurde ausweislich der vorhandenen Akten jedoch nicht ausgewiesen, auch nicht in der Steuererklärung 2001. In Bezug auf Darlehen ist keine konsequente Handhabung ersichtlich. Hinzu kommt, dass die Darlehenserhöhungen im Jahr 2002 (Rechnungen über insgesamt CHF 43'328.90) über das Privatkonto (Gegenkonto 2110) gebucht worden sind. Auch insofern ist die buchhalterische Behandlung nicht einheitlich, stammen die zur Darlehenserhöhung verwendeten Mittel aus dem Privatvermögen. 5.2.